Allgemeine Beschäftsbedingungen


1.
Die Suchhundestaffel des IHV e.V., vertreten durch Diplombetriebswirt (FH) Alexander Probst und als ausführende Organe durch die Staffelführer und Trainer (im Folgenden SF), führt als Dienstleistung das Training von Personen- und Banknotenspür-Hunden mit Halter gemeinsam durch. 
Des Weiteren werden verschiedene, dem Angebot der Hundeschule Altmühltal (https://www.hundeschule-altmuehltal.de/seminare/) zu entnehmende Seminare, Trainings und Ausbildungen angeboten. Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der Hundeschule Altmühltal, der Dienstleistungsagentur Alexander Probst, des Ausbildungszentrums des IHV e.V., des IHV Ausbildungszentrums für Spürhunde, als externe Diensteanbieter, sofern diese keine weiterführenden AGB haben, und der Suchhundestaffel des IHV e.V..

2.
Die Ausbildung zum Personen-/Banknotenspürhund erstreckt sich über eine nicht definierte Zeit. Dauer und Termine für (andere) Seminare entnehmen Sie bitte dem Angebot der Internetseite der Hundeschule Altmühltal (https://www.hundeschule-altmuehltal.de/seminare/) oder dem Angebot des IHVAZS (IHV Ausbildungszentrums für Spürhunde).

3.
Der Ausbildungsort und –beginn wird von SF bestimmt.

4.
Die Teilnehmerzahl wird ausschließlich von SF festgelegt.

5.
Platzgebühren sind an SF nach dem Training zu entrichten.

6.
Das Erreichen des Ausbildungszieles liegt in der Gefahr des Schulungsteilnehmers, d.h., die Bezahlung z.B. der Prüfungsgebühr beinhaltet nicht automatisch das Erteilen eines Zertifikates.

7.
Prinzipiell können alle Hundebesitzer mit Ihren Hunden an der Ausbildung teilnehmen, ausgenommen sind jedoch: sog. "Kampfhunde" nach der bayerischen Hundeverordnung ohne bestandenen und nachgewiesenen Wesenstest, Hunde ohne Hundehalterhaftpflicht, Hunde ohne Tollwut-Impfung und Hundehalter mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Läufige Hündinnen sind kein Problem; bitte aber vorher Rücksprache halten! Die letztendliche Teilnahme wird jedoch immer von SF bestimmt.

8.
Notwendige Bescheinigungen oder Aussagen betr. Punkt 7, sind bei Vertragsschluss vorzulegen.

9.
Die Haftung für evtl. entstandene Schäden, Verletzungen u.ä., verursacht durch Halter und/oder Hund, oder bei Halter und/oder Hund, liegt ausschließlich beim Halter. Der Haftungsausschluss für SF wird durch die Unterschrift im Vertrag und/oder durch Anerkennung der AGB bei Anmeldung ausdrücklich bestätigt und gilt auch für alle Örtlichkeiten an/in denen SF Ausbildungen aller Art durchführt.

10.
Den Anweisungen des SF ist unbedingt Folge zu leisten.

11.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Hund gesund und seuchenfrei ist, ebenso, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Weder der Besitzer des Veranstaltungsortes, noch der Veranstalter, noch SF haften für Unfälle und Schäden aller Art.


12.
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit SF und durch Abgabe von Anmeldungen sowohl auf (fern)-mündlichem, wie schriftlichem, wie auch elektronischem Wege, wird ihnen vollumfänglich zugestimmt. Mit Zustimmung kommt auch der Vertrag zustande.

13.
Der Teilnehmer ist für seinen kompletten Versicherungsschutz selbstständig verantwortlich. Dies schließt Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Mensch und Hund ein. SF übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.


14.

Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer, Hundeführer/Zuschauer zu, dass während der Seminare/Trainings/Ausbildungen gemachte Fotos oder Videos von SF zu Werbe-/Lehr- und sonstigen Zwecken verwendet und zudem in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen. Die Rechte an diesen Medien fallen mit Anmeldung an SF.

 

15.

Mit Aufnahme in die Einsatz-Teams der Suchhundestaffel des IHV e.V. gelten erweiterte Bedingungen z.B. durch die Zusammenarbeit mit Polizei, Rettungsorganisationen oder öffentlichen Organisationen.

 

16. 

Die Suche mit Personenspürhunden der Suchhundestaffel des IHV e.V. (www.suchhundestaffel-ihv.de) erfolgt kostenfrei und ohne Haftung durch den Betreiber, der Einsatz der Banknotenspürhunde erfolgt laut Vertrag, d.h. der Auftraggeber hat bei Einsatz der Banknotenspürhunde und

NICHTFUND die Kosten des Einsatzes (40 Ct/gefahrenen Kilometer hin und zurück je Fahrzeug und eventuelle Versorgungspauschalen je Hundeteam (Übernachtung, Verpflegung für Hund und Hundeführer) und bei 
FUND zehn Prozent des gefundenen Gesamtbetrages sofort nach Fund an den Einsatzleiter/SF zu bezahlen.

17.

Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Neumarkt in der Oberpfalz.

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